Kranprüfungen, UVV-Prüfungen von Hebebühnen, Toren und mehr
Alles für Ihre Sicherheit
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Kranprüfungen, Wartungen und Instandsetzung von Krananlagen, Hebebühnen, Toren und für Elektrogeräte. Sicherheit wird bei uns großgeschrieben! Unsere Mitarbeiter besitzen alle einen gültigen Sicherheitspass. Bauen Sie auf das Know-how unseres erfahrenen Teams. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie bei uns ausschließlich hochwertige Dienstleistungen im Bereich aller geforderten Prüfungen nach den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften erhalten.
Deutschlandweite UVV-Prüfungen durch qualifiziertes Fachpersonal
Prüfung gem. DGUV Vorschrift 52
Gerne übernehmen wir für Sie die jährliche Prüfung Ihrer Krananlagen nach den Unfallverhütungsvorschriften. Die Prüfung von Winden gem. DGUV Vorschrift 54 kann ebenfalls von unserem Fachpersonal durchgeführt werden.
Prüfung von Toranlagen gem. ASR A1.7
Neben der Prüfung von Toranlagen gem. ASR A1.7, können wir auf Wunsch auch gleichzeitig die Schließkraftmessung gem. ASR A1.7 prüfen. Ebenfalls führen wir auch Prüfungen an Brandschutztoren /-türen sowie Feststellanlagen gem. DIN 14677 / DIN EN 14637 durch.
UVV-Prüfung und Wartung von Hebebühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
Die jährliche UVV-Prüfung von Hebebühnen obliegt dem Betreiber und ist von diesem zu veranlassen. Wir prüfen Ihre Hebebühnen sachgemäß nach dem GUV Grundsatz 308-002. Sie erhalten ein aussagekräftiges Protokoll. Die Anlage wird mit der entsprechenden Prüfplakette versehen.
Anschlagmittel und Hebezeuge auf dem Prüfstand gem. DGUV Regel 100-500
Anschlagmittel und Hebezeuge müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend regelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Der MRW-Prüfdienst arbeitet mit einem mobilen hydraulischen Prüfstand bei Ihnen vor Ort. Prüfungen auf Zug- und Drucklastbelastungen bis 20.000 kg werden dabei durchgeführt.
Beanstandungen werden in den Prüfungsbefund übernommen und müssen schnellstens instand gesetzt oder ausgetauscht werden. Unser Team unterstützt Sie mit sachkundigem Fachpersonal.
UVV-Prüfung an Elektrogeräten nach gem. DGUV Vorschrift 3
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen prüfen wir durch unser geschultes Fachpersonal nach den UVV-Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Wir bieten professionelle Komplettlösungen für die Praxis: Planung, Durchführung und Dokumentation mit anschließendem Abschlussgespräch und Mängelbeseitigung. Alles aus einer Hand.
Im Sinne Ihrer Sicherheit sind wir deutschlandweit für Sie da. Bei der Prüfung wird die Anlage auf Sicherheit und Zustand geprüft. Wir erstellen ein umfassendes Protokoll und bringen eine Prüfplakette an. Die UVV-Prüfung enthält keine eventuell erforderlichen Reparatur- oder Materialkosten, diese müssen im Einzelfall gesondert berechnet werden. Für die Beseitigung eventueller Fehler, Schäden oder Wartungsarbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

